Vertragsrecht

Vertragsrecht


Bei der Erstellung oder der Verhandlung von Verträgen profitieren Sie durch meine langjährige Erfahrungen.  Grundlegend werden Verträge gestaltet, um eingehalten zu werden. Formulierungen müssen klar sein und Konsequenzen aufgezeigt werden. Ziel eines jedes Vertrages muss sein, Missverständnisse zu minimieren, um kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. 
 
Regelmäßige Überprüfungen Ihrer Verträge sind empfehlenswert. Jede Umstrukturierung Ihres Unternehmens kann Anpassungen zur Folge haben. 

Das Erstellen und das Überprüfen von Verträgen bzw. einzelner Klauseln findet unter anderem in den folgenden Bereichen statt:

  • AGB für B2C (Verbraucher)
  • AGB für B2B (Unternehmer)
  • Geheimhaltungs-Verträge / NDA
  • Verträge für Freiberufler und Dienstleister
  • Kaufverträge
  • Lizenzverträge
  • Nutzungsbedingungen
  • Vertriebsverträge
  • Werkverträge
  • Widerrufsbelehrung
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